Testament aufsetzen - Wenden Sie sich mit Ihrem letzten Willen an unsere Kanzlei
"Mein Bruder soll meinen Sportwagen bekommen, meine Schwester mein Haus und meine Mutter das Geld auf meinem Sparkonto." Wer dies in seinen Laptop tippt und nun denkt, dass er ein bombensicheres Testament aufgesetzt hat, täuscht sich gewaltig. Denn zunächst muss ein Testament handschriftlich oder gemeinsam mit einem Notar verfasst werden. Außerdem wird hier nicht deutlich, wer genau eigentlich das Erbe antreten soll und wem nur etwas vermacht wird.
Um solche Unklarheiten und Formfehler auszuschließen, sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht zurate ziehen. Dies gilt auch, wenn Sie vielleicht daran denken, gar kein Testament aufzusetzen. In diesem Falle kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge. Hierdurch werden beispielsweise Ihre Kinder oder andere nahe Verwandte zu Ihren Erben. Falls Sie dies ausschließen möchten oder weitere Informationen benötigen, so wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie gerne, wenn es um die Frage geht, ob es auch für Sie sinnvoll ist, ein Testament zu errichten.
Wie sollte ich mein Testament aufsetzen?
Sie sollten Ihr Testament zunächst sehr detailliert formulieren. Schreiben Sie genau auf, wen Sie zu Ihrem Erben einsetzen und wem Sie einen Gegenstand aus Ihren Vermögen vermachen wollen. Notieren Sie auch mögliche Auflagen oder Bedingungen und setzen Sie unter Umständen einen Testamentsvollstrecker ein. Dies sind zwar keine Voraussetzungen für die rechtliche Gültigkeit Ihres letzten Willens. Eine genaue Formulierung sorgt jedoch dafür, dass Ihr Testament eindeutig ist und es nicht nachträglich zu Missverständnissen bei Ihren Angehörigen kommt und Erbschaftsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Beachten Sie darüber hinaus Folgendes bei der Verfassung des Testaments:
- Ihr Testament muss per Hand geschrieben sein. Nutzen Sie also keinesfalls Ihren Computer zur Errichtung Ihres letzten Willens
- Schreiben Sie leserlich
- Schreiben Sie "Testament", "Mein letzter Wille" oder Ähnliches auf den Briefkopf Ihres Testaments, um Missverständnisse zu vermeiden
- Geben Sie an, wann (Tag, Monat, Jahr) und wo Sie das Testament aufgesetzt haben
- Machen Sie deutlich wer (Vorname, Name, Geburtsort) wem (Vorname, Name, Geburtsort) etwas vererbt
- Unterschreiben Sie das Dokument mit Ihrem vollen Namen
Ist es ratsam, meinen letzten Willen gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht zu erstellen?
Dies ist natürlich vor allem eine Frage der Kosten-Nutzen-Abwägung. Gesetzlich ist es zunächst nicht vorgeschrieben, dass Sie Ihr Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht oder einem Notar aufsetzen müssen. Wie oben bereits angedeutet, können Sie es auch allein in Ihrem Wohnzimmer verfassen. Sollte Ihr letzter Wille bereits feststehen, nur eine kleine Anzahl an Personen bedacht werden und besteht Ihr Vermögen beispielsweise "nur" aus einem kleinen Sparbetrag, so ist es durchaus vertretbar, dass Sie Ihr Testament in Eigenregie aufsetzen.
Dies gilt allerdings nur, wenn Sie sich über die oben genannten Formvorschriften im Klaren sind. Suchen Sie im Zweifelsfall aber lieber für Ihr Testament einen Rechtsanwalt auf, um alle Fragen vorab zu klären. Darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Anwalt zurate zu ziehen, wenn Ihr Vermögen aus zahlreichen Positionen wie etwa aus Aktien, Immobilien, Barvermögen oder einer Firma besteht. Dasselbe gilt, wenn Sie mehreren Personen etwas vermachen möchten, jedoch vielleicht nur eine dieser Personen als Erbnachfolger eingesetzt werden soll. Vielleicht möchten Sie auch bestimmte Personen enterben? Hier würden sich dann wichtige Fragen zum Pflichtteil ergeben.
Sobald also Formvorschriften unklar sind oder komplexere rechtliche Fallgestaltungen auftauchen, ist es ratsam, ein Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aufzusetzen. Zu groß ist ansonsten die Gefahr, dass Ihr letzter Wille unwirksam oder unklar ist oder dass Personen Ihr Vermögen erhalten, die es eigentlich nicht hätten bekommen sollen.
Wenden Sie sich also gerne an unsere Kanzlei, wenn Sie Ihr Testament aufsetzen möchten und lassen Sie uns gemeinsam nach einer Formulierung suchen, die zu 100% Ihren Vorstellungen entspricht.
Wann sollte ich einen Notar oder Rechtsanwalt aufsuchen?
Sie können Ihr Testament auch von einem Notar aufsetzen lassen. Dieser erstellt dann eine notariell beglaubigte Urkunde und übergibt diese zur Aufbewahrung und Hinterlegung an das für Sie zuständige Amtsgericht. Dies hat zunächst den Vorteil, dass Ihr Testament nicht so einfach verloren gehen kann. Darüber hinaus können Ihre Erben das notariell beurkundete Dokument verwenden, um sich als wahre Erben auszuweisen. Verfügen Sie nur über ein handschriftliches Testament, so müssen sie sich zunächst kostenpflichtig einen sogenannten Erbschein besorgen. Erst dann können Sie beispielsweise die von Ihnen geerbte Immobilie verkaufen.
Andererseits können Sie Ihr Testament auch nach einer Beratung bei einem Rechtsanwalt eigenständig beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Ein Besuch unserer Kanzlei hat den Vorteil, dass wir Sie umfassend über alle möglichen Wege, Ihr Testament aufzusetzen, beraten können. Wir klären Sie also beispielsweise detailliert darüber auf, wie Sie Ihr Testament formulieren sollten, wer einen Pflichtanteil erhält, welche Steuervorteile sich möglicherweise für Ihre Erben ergeben etc. Zudem haben Rechtsanwälte, anders als Notare, die Möglichkeit, Gebührenvereinbarungen auszuhandeln. So können Sie vor allem dann Geld sparen, wenn der Wert Ihres Nachlasses sehr hoch ist. Die Notargebühren bestimmen sich nämlich nach der Höhe dieses Wertes.
Natürlich werden wir Sie im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs über derartige finanzielle Aspekte aufklären. Wichtig ist aber auch, dass Sie sich von uns professionell unterstützt fühlen und dass wir eine Vertrauensbasis finden, auf der Sie Ihren letzten Willen an uns herantragen können.