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Der Strafbefehl - Was steckt hinter dem verkürzten Verfahren?

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Da deutsche Gerichte und die Staatsanwaltschaft stark ausgelastet sind, wurden einige Maßnahmen ergriffen, um diese Institutionen zu entlasten. Hierzu gehört auch das Strafbefehlsverfahren, welches eine mündliche Hauptverhandlung vor Gericht entbehrlich macht. Auch für den Angeklagten kann diese Art von Strafverfahren vorteilhaft sein, denn sie ist zeit- sowie kostensparend und kann ohne großes Aufsehen abgewickelt werden.

Strafvollstreckungsrecht: Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Dokument, welches von der Staatsanwaltschaft an einen Angeschuldigten versendet oder übergeben wird. In diesem Dokument wird für eine gewisse Straftat, die der Angeschuldigte begangen haben soll, eine bestimmte Strafe festgesetzt. Zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt es nicht.

 

Üblicherweise werden im Strafbefehl Angaben zur Person des Angeklagten, zu seinem Verteidiger, zur vorgeworfenen Tat, zum Zeitpunkt und Ort ihrer Begehung, zu relevanten gesetzlichen Vorschriften, zu Beweismitteln, zu den Rechtsfolgen und zur Möglichkeit eines Einspruchs gemacht. Der vorgeworfenen Tat kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu, denn mit einem Strafbefehl können nur Vergehen - jedoch keine Verbrechen - geahndet werden. Der Strafbefehl kommt also nur im Falle von minder schweren Straftaten wie etwa Körperverletzung, Diebstahl, Trunkenheit am Steuer oder Betrug zum Zuge. Soll der Angeklagte jedoch beispielsweise einen Totschlag begangen haben, so ist der Strafbefehl kein adäquates Mittel.

Wann wird der Strafbefehl versendet?

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Dass das Strafbefehlsverfahren ein abgekürztes Verfahren darstellt, bedeutet nicht, dass hierfür keinerlei Ermittlungen angestellt werden oder Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Vielmehr gilt auch für dieses Verfahren, dass zunächst ein hinreichender Tatverdacht vorliegen muss. Dies bedeutet, dass die Beweislage ausreichend fundiert sein muss, sodass eine Verurteilung als wahrscheinlich angesehen wird. Von der Schuld des vermeintlichen Täters muss der Richter jedoch im Gegensatz zum "normalen" Verfahren mit Hauptverhandlung nicht überzeugt sein.

 

Liegen ein Vergehen und ein hinreichender Tatverdacht vor, so stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Strafrichter. Hat dieser keine Einwände, so erlässt er einen Strafbefehl und muss dem Beschuldigten gleichzeitig einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen. Hat der Richter jedoch Zweifel und hält den vermeintlichen Täter nicht für verdächtig, so kann er den Erlass des Strafbefehls auch ablehnen. Letztlich kann der zuständige Strafrichter auch entscheiden, eine Hauptverhandlung abzuhalten, um die Tat nochmals neu und detailliert zu beurteilen.

Was sind die Folgen eines Strafbefehls?

Die Folgen eines Strafbefehls sind im Gesetz abschließend geregelt. So dürfen mithilfe eines solchen Dokuments unter anderem folgende Strafen verhängt werden:

  • Geldstrafen
  • Verwarnungen mit Strafvorbehalt
  • Fahrverbote
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre nicht mehr als zwei Jahre)
  • Verbote des Haltens von Tieren (von einem Jahr bis zu drei Jahren)

 

Daneben kann auch von einer Strafe abgesehen werden. Hat der Angeschuldigte zudem einen Pflichtverteidiger, so kann auch eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe mit einer Dauer von bis zu einem Jahr durch einen Strafbefehl verhängt werden. Höhere Strafen, beispielsweise eine zweijährige Freiheitsstrafe, dürfen also im Strafbefehlsverfahren nicht bestimmt werden.

Kann man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen? Welche Fristen sind zu beachten?

Wer vermeintlich eine Straftat begangen hat, soll stets die Möglichkeit haben, sich vor einem Richter zu verteidigen und die Anschuldigungen gegen ihn aus der Welt zu räumen. Die "Gewährung rechtlichen Gehörs" wird durch das Strafbefehlsverfahren jedoch nicht vollumfänglich umgesetzt. Deshalb ist es selbstverständlich möglich, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren.

 

Wenn Sie denken, dass der Strafbefehl zu Unrecht ergangen ist oder dass die darin bezeichneten Strafen zu hoch sind, so können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch hiergegen einlegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, so kommt der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Legen Sie jedoch Einspruch ein, so wird im Normalfall eine Hauptverhandlung anberaumt, es sei denn, er wird als unzulässig verworfen.

 

In dieser Verhandlung kann der Richter Ihrem Einspruch entsprechen, sodass die Strafe verringert wird oder gänzlich entfällt. Er kann Sie jedoch auch aufgrund einer schwereren Straftat verurteilen bzw. die Strafe anheben. Ein Einspruch stellt also stets ein gewisses Risiko dar und bedarf daher oftmals der genauen Abwägung durch einen juristischen Experten.

Wie kann ein Anwalt bei einem Strafbefehl helfen?

Wichtig ist vor allem, die Erfolgschancen einer Gerichtsverhandlung richtig einzuschätzen, um zu entscheiden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist. Bei dieser schwierigen Abwägungsfrage sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt unterstützen lassen. Denn dieser kennt ähnlich gelagerte Fälle und kann auf professioneller Basis sowie durch Akteneinsicht beurteilen, ob Ihnen im Falle einer Verhandlung vor Gericht unter Umständen eine noch schärfere Strafe droht, sodass Sie den Strafbefehl besser akzeptieren sollten.

 

Ein Anwalt unterstützt Sie aber natürlich auch, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und gegen den Strafbefehl vorgehen wollen. Setzen Sie hierbei auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, welchem Sie vertrauen, und lassen Sie sich nicht nur irgendeinen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.

 

Unsere Kanzlei nimmt sich Ihres Falles an. Setzen Sie sich also gerne mit uns in Verbindung, falls gegen Sie ein Strafbefehlsverfahren eröffnet wurde.

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