Parken und Halten verboten: Dies sind die Bußgelder und weitere Sanktionen
Es ist schnell passiert: Nach dem Einkaufen oder einem anderweitigen Termin kehrt man zum Fahrzeug zurück und findet dort ein Knöllchen vor. Auch kann es vorkommen, dass das eigene Auto nicht mehr dort steht, wo es abgestellt wurde. Ein Abschleppdienst hat es kurzerhand mitgenommen. Ursache hierfür ist oftmals, dass an Ort und Stelle eine Park- oder Halteverbot existiert.
Wo darf ich parken und wo nicht?
In der Straßenverkehrsordnung ist auch geregelt, wo man parken darf und wo nicht. Ein Parkverbot gilt zum Beispiel bis 5 oder 8 Meter vor oder hinter einer Kreuzung beziehungsweise Einmündung. Ein wichtiges Kriterium für ein Parkverbot stellen Fahrbahnkanten und deren Schnittpunkte zueinander dar. Gleichauf ist das Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer verboten. Dies gilt ebenfalls für Dooring-Streifen.
Radarkontrollen als probates Instrument zur Geschwindigkeitskontrolle
Wenn es beim Vorbeifahren blitzt, ist es bereits zu spät. Mobile sowie stationäre Radaranlagen registrieren jede Geschwindigkeitsübertretung. Sie stehen daher vor allem dort, wo es klar definierte Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt.
Gute Beispiele sind 30er Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften, Autobahn-Baustellen oder Landstraßen. Der entsprechende Bußgeldbescheid wird dabei zunächst an den Besitzer geschickt, welcher durch das Kennzeichen ermittelt wurde. Deshalb muss man auch in dem Bescheid erklären, wer hinter dem Steuer gesessen hat. Bußgeldbescheide müssen innerhalb einer bestimmten Frist zugesendet werden.
Wo darf ich innerhalb geschlossener Ortschaften parken?
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Suche nach einem geeigneten Parkplatz außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen sowie -plätze nicht immer ganz einfach. Generell gilt, dass das Parken entlang der Fahrbahn stets nur rechts erfolgen darf. Dies gibt ebenfalls die Straßenverkehrsordnung vor.
Eine Ausnahme bilden hierbei Einbahnstraßen. Hier können Sie auch links parken. Achten Sie beim Parken immer darauf, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder Radfahrer behindern. Vor Einfahrten oder entlang eines abgesenkten Fußwegs ist das Parken ebenfalls verboten.
Wo darf man in einer 30er Zone parken?
Innerorts spielen 30er Zonen eine immer wichtigere Rolle. Sie sollen für mehr Sicherheit sorgen und auch den Verkehr beruhigen. In 30er Zonen gelten nicht unbedingt andere Regeln für das Parken, wie im übrigen innerörtlichen Straßenverkehr. Auch hier gilt, dass man durch das Parken keine anderen Personen behindern darf.
Dadurch ist ebenfalls das Parken vor Ausfahrten untersagt. Zu beachten ist zusätzlich, dass eine sogenannte Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m weiterhin gewährleistet bleiben muss. Gerade in Wohngebieten sind Straßen aber oftmals enger, wodurch ein versetztes Parken auf der linken und rechten Straßenseite in Fahrtrichtung beachtet werden sollte.
Macht es Sinn, gegen Parkverstöße Einspruch zu erheben?
Bei Parkverstößen, die ein Knöllchen zur Folge haben, handelt es sich um sogenannte geringfügige Ordnungswidrigkeiten. Ein Einspruch ist daher im Vergleich zur Übertretung von Geschwindigkeiten nur wenig sinnvoll bis komplett unmöglich. Allerdings sollten Sie genau überprüfen, ob es Formfehler gibt, die den Strafzettel anfechtbar machen.
Gerade bei Verstößen, die auch ein Abschleppen des Fahrzeugs und mehrere hundert Euro Kosten zur Folge haben, lohnt sich das genaue Überprüfen. Dabei können wir Sie als Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Straßenverkehrsrecht gerne beraten und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Bei anderen Verstößen im Bereich der Straßenverkehrsordnung sind wir ebenfalls für Sie da.
Weitere Vorteile der juristischen Beratung bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern
● Überprüfung von Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten infolge von Geschwindigkeitsübertretungen
● Juristischer Beistand bei Alkohol- und Drogenvergehen
● Übernahme von Prozessen bei unterlassener Hilfeleistung oder dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort
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